stiftung caretakers - für eine friedliche koexistenz von mensch und wolf

 


 
Von allen einheimischen
  biologischen Bestandteilen der
  nördlichen Wildnis, würde ich
  sagen, dass die Wölfe den
  grössten Test für menschliche
  Weisheit und gute Absichten
  darstellen.
                           Paul L. Errington

Specials

NEU AB SOMMER 2007

Sie können über uns den Vortrag „Mythos Wolf“, von Altwildhüter Georg Sutter aus der Surselva buchen! Herr Sutter hat als Wildhüter sein Revier während rund 3 Jahren mit dem „Wolf aus der Surselva“ geteilt und viele interessante Beobachtungen und Erfahrungen gemacht und aufschlussreiche Daten gesammelt. Er hat durch eine besonnene und engagierte Vorgehensweise sowie durch Gespräche und Motivierung für Schutzmassnahmen erreicht, dass der Wolf in der betroffenen Bevölkerung akzeptiert wird und heute noch leben darf.

Der Vortrag dauert ohne die anschliessend mögliche Diskussion ca. 1 Stunde

Kosten: nach Absprache

Geeignet für:

  • als Veranstaltung von Tierparks, Zoos oder
    Projekten im Bereich Umweltbildung
  • Anlässe, zB GV’s von Vereinen,
    Institutionen, Organisationen
  • Ausstellungen im Bereich Natur/
    Grossraubtiere

Merkblatt über die artgerechte Haltung von Wolfsmischlingen und Wolfshybriden

Als Wolfsmischlinge werden Kreuzungen der
1. Generation (F1) zwischen einem Wolf und einem Hund bezeichnet (50% Wolf – 50% Hund), als Hybriden gelten die Nachkommen von Mischlingen/Hybriden x Hunden und von Mischlingen/Hybriden x Mischlingen/Hybriden, also ab der 2. Generation (F2) nach der Einkreuzung eines Wolfes.

In der Schweiz gelten Wolfsmischlinge und Hybriden mindestens bis zur 2. Generation (F2) als Wildtiere und ihre Haltung bedarf gemäss Auskunft des Bundesveterinäramtes deshalb ausnahmslos einer Bewilligung. Diese wird vom Kantonstierarzt erteilt.

Wichtig: Wolfshunde (Saarloos Wolfhond, Tschechoslowakischer Wolfshund) sind international anerkannte Hunderassen, gelten also nicht als Hybriden, sondern als Hunde.

Die Haltung von Wolfsmischlingen und Hybriden unterscheidet sich stark von derjenigen eines Hundes und birgt sehr grosse Risiken. So lassen sich diese Tiere kaum erziehen, werden - wenn überhaupt - nur spät stubenrein und ca 90% sind äusserst unberechenbar und entwickeln beispielsweise keine Beisshemmung. Sie stellen ein sehr grosses Risiko für die Öffentlichkeit dar! Um Beissunfällen, die nicht selten vor allem bei Kindern tödlich enden, vorzubeugen ist deshalb eine gute Info rmation der Halter sowie die artgerechte Haltung der Tiere unabdingbar. In den USA stellen diese Tiere, deren Haltung eine Modeerscheinung ist, ein grosses Problem dar: die wenigsten erreichen ein Alter von über 2-3 Jahren, da die Schwierigkeiten sich zu diesem Zeitpunkt zeigen und von den wenigsten Haltern in den Griff bekommen werden können.

Das heisst dann in den meisten Fällen: entweder Einschläfern des Tieres oder Platzierung in einer Auffangstation. Diese sind seit Jahren überfüllt. Die allermeisten der in der Regel für viel Geld und oft aus Image- und Prestigegründen angeschafften Tiere können nie ein artgerechtes Leben führen. Dazu kommt, dass die ganze Problematik und die Unfälle in der Bevölkerung die alten Vorurteile gegenüber dem Wolf wieder aktivieren und seine Rückkehr in unser Land erschweren.

Unsere Stiftung setzt sich bei uns in der Schweiz deshalb präventiv dafür ein, dass die Haltung von Wolfsmischlingen und Hybriden gar nicht erst in Mode kommt. Dazu bedarf es in erster Linie korrekter Info rmation und der Überprüfung der Haltungsbedingungen für die schon vorhandenen Tiere. Wir arbeiten deshalb auch mit Tierschutz und Kantonstierärzten zusammen.

Wolfsspezialisten und Fachleute aus der Praxis (zum Teil aus unserem fachlichen Beirat) haben folgende Kriterien für die artgerechte Haltung von Wölfen, Wolfsmischlingen und –Hybriden durch Privatpersonen entwickelt.

Kriterien (Minimalanforderungen)

  • Vorhandensein eines absolut ausbruchsicheren Geheges. Dieses muss von zwei Metallzäunen eingefasst sein: einem inneren, ca 3 Meter hohen Zaun, welcher auch mindestens bis 60 cm unter die Erde reichen muss und einem äusseren Zaun, mind. 2,5 Meter hoch. Der Abstand zwischen beiden Zäunen soll mind. 1,2 Meter betragen. Am äusseren Zaun sollen Warntafeln angebracht sein und das Eingangstor muss immer abgeschlossen sein.

  • Die Grösse des Geheges muss pro untergebrachtem Tier mindestens 20 Aren betragen und sollte mit genügend und Abwechslung bietenden Möglichkeiten und Umweltreizen gestaltet werden: Unterschlüpfe, Vegetation, Verstecke, Plattformen/Ausgucke, grössere Wassertümpel, Fliessgewässer, usw.
  • Wölfe, Wolfsmischlinge und Hybriden sind ausgesprochen soziale Geschöpfe, sie brauchen unbedingt Gesellschaft. Deshalb ist die Haltung von mindestens 2 Tieren nötig. Für eine lebenslange Gemeinschaft eigenen sich am besten zwei Tiere unterschiedlichen Geschlechts, die schon von klein auf (Optimal vor dem Alter von 6 Monaten) zusammenleben.
  • Artgerechte Fütterung: Hunde-Fertigfutter führt bei Wildtieren zu Krankheiten. Artgerechtes Futter besteht aus rohem Fleisch, Innereien, Knochen, mit Fellresten, usw.
  • Der Halter oder die Halterin muss über das notwendige Wissen und Knowhow verfügen, um Mischlinge oder Hybriden zu handeln. Sie müssen gelernt haben, wie man spezielle Techniken anwenden kann, um sie aufzuziehen und zu sozialisieren. Ohne diese Techniken werden sie ein Tier bekommen, welches nicht zu managen ist, zB für tierärztliche Eingriffe.
  • Um eine Versorgung der Tiere auch in Notfällen zu gewährleisten, sollte mindestens eine Ersatzperson mit den oben aufgezählten Kenntnissen vorhanden sein.
  • Es sollte ein Tierarzt zur Verfügung stehen, welcher sich mit Wölfen auskennt oder welcher bereit ist, sich die nötige Kompetenz anzueignen.
  • Bewilligung zur Haltung des Tieres oder der Tiere, wird vom Kantonstierarzt erteilt
  • Eine gute Haftpflichtversicherung
  • Bereitschaft des Halters/der Halterin, täglich mindestens eine, besser 3-4, Stunden am Tag mit dem Tier zusammen, in direktem Kontakt, zu verbringen
  • Gewähr, dass keines der Tiere sich je frei (ausserhalb des Geheges) bewegen wird
  • Gewähr, dass verhindert wird, dass Menschen oder andere Tiere in direkten Kontakt mit den Tieren kommen – ausser in kontrollierten, überwachten Situationen und auch dann nur im vollen Bewusstsein, was die Konsequenzen eines Unfalles für alle Beteiligten bedeuten können.
  • Kastration aller Tiere
  • Bereitschaft und nötige Voraussetzungen (zB Gesundheit) beim Halter oder der Halterin, alle aufgezählten Kriterien für die Lebenszeit der Tiere (bis 18 Jahre) zu garantieren.

Bitte beachten Sie, dass viele der Kriterien vor der Anschaffung der Tiere erfüllt werden müssen.

Denken Sie auch daran, dass es nicht die Tiere waren, die in die Welt gesetzt oder von Ihnen gekauft werden wollten! Wenn Sie nicht genügend Zeit, Geld und emotionale Stabilität haben, um alle aufgezählten Voraussetzungen zu erfüllen, DANN VERZICHTEN SIE LIEBER DEN TIEREN ZULIEBE!

Mehr Infos: www.wildsentry.org unter „Essays and Links“ (englisch)

Broschüre von Wildsentry: „Can you turn a Wolf into a Dog?“ (auf deren Homepage), erhältlich auch bei uns.

     

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